BLZ ¯mij und Partner Rechtsberater leistet die rechtliche Hilfe in vieler Hinsicht. Einige Rechtsbereiche liegen im besonderen Interesse der Partner und gehen mit ihrer komplexen Erfahrung einher. Wir sind daher bereit, unterschiedliche Herausforderungen aufzunehmen.

Unsere Schwerpunkte bilden:

Zivilrecht, internationales Privatrecht und internationales Handelsrecht,
Beilegung der nationalen und internationalen Rechtsstre-itigkeiten,
Recht der Handelsgesellschaften,
Arbeitsrecht,
Baurecht und Immobilienrecht.

 


Sozialversicherungsrecht und Familienrecht entziehen sich hingegen unseren direkten Wirkungsbereichen und werden von uns selten behandelt

 

Das Zivilrecht begleitet den Menschen seit den römischen Zeiten und bestimmt von der Geburt bis zum Tode die grundsätzlichen Aspekte seines Lebens. Schon in der Embryophase kann der Mensch ein Subjekt der Rechte und Pflichten der zivilrechtlichen Natur sein, soweit es sich um sein Gut handelt. Im Weiteren verfolgt ihn das Zivilrecht das ganze Leben lang, indem es die mit der Zeit sich verändernde Fähigkeit zum Erwerb der Rechte und zur Eingehung der Pflichten, die u.a. Handel, Dienstleistungen, Haftung für Schäden, Familienstatus, Erbschaft usw. betreffen. Dank der Konstruktion der juristischen Person ermöglichte das Zivilrecht die Einschränkung des Risikos und der Haftung bei der Führung des jeglichen menschlichen Unternehmens.

Die in den letzten Jahrzehnten entwickelten Prozesse der Globalisierung und der Integration in Europa sowie in der Welt führten dazu, dass die Anzahl der Situationen und Gerichtssachen mit fremdem Element (internationale Verträge, gemeinsame Unternehmungen, Ehen, Erbsachen) rasch zuwächst. Die Bestimmung des anwendbaren Rechts erfolgt durch die Normen des internationalen Privatrechts.

Besondere Bedeutung gewinnen dabei gute Kenntnisse des internationalen Handelsrechts, insbesondere des Übereinkommens der Vereinten Nationen, das die Verträge über den internationalen Warenverkauf (Wiener Kaufrecht) reguliert. Immer öfter greifen die Schiedsgerichte oder sogar Staatsgerichte bei ihren Entscheidungen auf solche Privatkodifikationen wie UNIDROIT Grundregeln der internationalen Handelsverträge oder Grundregeln des Europäischen Vertragsrechts zurück.

Unsere Kanzlei bietet vielfältige Dienstleistungen an, die eine breite juristische Bedienung auf dem Gebiet des Zivilrechts, internationalen Privatrechts und internationalen Handelsrechts umfasst, von der Anfertigung unterschiedlicher Dokumente, Verträge, Schriften an, über die Prozessvertretung bis zur Organisierung der nationalen und internationalen Schiedsverfahren hin.

Einen wesentlichen Teil der Aktivität jeder Rechtsberaterkanzlei, so auch unserer, macht die Vertretung der Parteien bei verschiedenartigen Verfahren – strittigen und unstrittigen, Zivil-, Verwaltungs-, Finanzstrafverfahren usw. aus.

In den letzten Jahren nimmt die Tendenz zu, die Streitigkeiten im Wege der Verhandlungen, Mediationen und vor allem der Schiedsgerichtsbarkeit zu lösen. Die letzte spielt eine bedeutende Rolle bei der Beilegung von internationalen Streitigkeiten.

Die Kanzlei bietet die Hilfe und die Vertretung bei allen Arten des Rechtsverfahrens und verspricht aufgrund von bisher erworbener Erfahrung eine sachkundige Beratung.

Den Gegenstand der täglichen beruflichen Praxis unserer Kanzlei bilden Vorschriften, die die Gründung und Tätigkeit der Handelsgesellschaften regulieren. Wir bieten die Bedienung privater Gesellschaften, die allein nach dem Handelsgesetzbuch handeln, als auch Gesellschaften, die den besonderen Regelungen unterstehen (umgebildete staatliche Unternehmen, Gesellschaften mit Beteiligung der territorialen Selbstverwaltungseinheiten, Organisationen der Wiedergewinnung elektrischer und elektronischer Geräte, Abteilungen von ausländischen Unternehmen und andere).

Rechtshilfe leisten wir bei der Gründung, Änderung, Verschmelzung, Aufteilung, Umbildung der Gesellschaften, sowie bei der Koordination der Tätigkeiten oder Umbildung von verbundenen Gesellschaften und Kollektiven von dominierenden und abhängigen Gesellschaften, wie auch Gesellschaften mit Sitz in verschiedenen EU-Ländern. Wir klären die Folgen der bestehenden Regelungen in den Gesellschaftsverträgen und Statuten auf, schlagen Konstruktionslösungen, die den Bedürfnissen strategischer Investoren entsprechen, vor (u.a. private equity), mit Rücksicht auf die laufenden Interpretationstendenzen in den Registergerichten. Wir versichern eine optimale Zusammenarbeit mit den Notarkanzleien.

Unternehmer und Institutionen, für die täglich viele Personen arbeiten, brauchen eine wirksame Organisation der Arbeit und eine vernünftige (auch finanzielle) Beschäftigungspolitik. Personen, die von ihrer Hand Arbeit leben, brauchen geordnete Rechtsverhältnisse mit den Arbeitgebern so, die ihnen die Sicherheit und Beteiligung an ökonomischen Ergebnissen ihrer Tätigkeit gewährleisten.

Wir stehen den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern sowie ihren Organisationen in schwierigen Situationen bei.

Außer individuellen und kollektiven Lösungen, gemäß den Vorschriften des Arbeitsgesetzbuches, helfen wir optimale organisatorische und finanzielle zivilrechtliche Verträge für den Managementkader zu schaffen, mit Rücksicht auf die von den Finanzbehörden erlassene Auslegung und Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Wir helfen beim Verfassen der Arbeits- oder anderer Verträge, die die Beschäftigung regulieren und bei der Erschaffung von Dokumentenmustern aus dem Arbeitsrechtsbereich, mit Beachtung des beim Arbeitgeber festgelegten Qualitätsleitungssystems. Wir bereiten Arbeits- und Gehaltsordnungen mit Dokumenten vor, die erlauben, sie vorschriftengemäß ins Leben rufen zu können. Im Falle eines Prozesses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beurteilen wir den Rechtsstand und vertreten die streitenden Parteien in Prozessen aus dem Arbeitsrechtsbereich (sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer). Wir helfen auch bei Verhandlungen.

Ein großer Teil von Vorschriften, die den Immobilienhandel und die Bauanlagen betreffen, scheint ein Netz von Hindernissen zu sein, die man ohne Rechtshilfe nicht bekämpfen kann. Für die Development- und Bauunternehmer ist die Überwindung solcher Barrieren eine gewöhnliche Aufgabe, aber meistens bedeutet es, dass sie ständig von einer professionellen Rechtshilfe Gebrauch machen.

Wir leisten Rechtsberatung bei Verhandlungen, Erstellung und Auslegung von Verträgen, die Projektarbeiten, Bauherrvertretung, Bauarbeiten und selbständige Ausübung von diversen Funktionen beim Bau betreffen. Wir helfen bei der Vorbereitung von Bauanlagen, d.h. bei Anwendung der Immobilienwirtschaftsvorschriften, Raumordnung, Baurecht, Geologie- und Bergrecht, Energierecht, Wasserrecht, Regulationen, die den Agrargrundschutz anbelangen, Umweltschutz, Öffentliche Straßen, Gemeinschaftswasserversorgung und Gemeinschaftsabwasserentsorgung usw. Wir bereiten Verträge für Unternehmer und Vereinbarungen für Verbraucher vor. Wir unterstützen die Makler beim Immobilienhandel und die Immobilienverwalter. Wir leisten unsere Dienstleistungen auch für die Unternehmer die sowohl Wohnanlagen, als auch Industriehallen oder andere kommerzielle Objekte bauen. Wir erschaffen komplexe Verzeichnisse von Musterverträgen, welche die Regelungen für Kunden, Hauptunternehmer, Subunternehmer und Baubegleitexperten berücksichtigen.




 
  Wykonanie DS Studio | 2008