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Das Zivilrecht begleitet den
Menschen seit den römischen Zeiten und bestimmt von der Geburt
bis zum Tode die grundsätzlichen Aspekte seines Lebens. Schon
in der Embryophase kann der Mensch ein Subjekt der Rechte und
Pflichten der zivilrechtlichen Natur sein, soweit es sich um sein
Gut handelt. Im Weiteren verfolgt ihn das Zivilrecht das ganze
Leben lang, indem es die mit der Zeit sich verändernde Fähigkeit
zum Erwerb der Rechte und zur Eingehung der Pflichten, die u.a.
Handel, Dienstleistungen, Haftung für Schäden, Familienstatus,
Erbschaft usw. betreffen. Dank der Konstruktion der juristischen
Person ermöglichte das Zivilrecht die Einschränkung des Risikos
und der Haftung bei der Führung des jeglichen menschlichen Unternehmens.
Die in den letzten Jahrzehnten
entwickelten Prozesse der Globalisierung und der Integration in
Europa sowie in der Welt führten dazu, dass die Anzahl der Situationen
und Gerichtssachen mit fremdem Element (internationale Verträge,
gemeinsame Unternehmungen, Ehen, Erbsachen) rasch zuwächst. Die
Bestimmung des anwendbaren Rechts erfolgt durch die Normen des
internationalen Privatrechts.
Besondere Bedeutung gewinnen
dabei gute Kenntnisse des internationalen Handelsrechts, insbesondere
des Übereinkommens der Vereinten Nationen, das die Verträge über
den internationalen Warenverkauf (Wiener Kaufrecht) reguliert.
Immer öfter greifen die Schiedsgerichte oder sogar Staatsgerichte
bei ihren Entscheidungen auf solche Privatkodifikationen wie UNIDROIT
Grundregeln der internationalen Handelsverträge oder Grundregeln
des Europäischen Vertragsrechts zurück.
Unsere Kanzlei bietet vielfältige
Dienstleistungen an, die eine breite juristische Bedienung auf
dem Gebiet des Zivilrechts, internationalen Privatrechts und internationalen
Handelsrechts umfasst, von der Anfertigung unterschiedlicher Dokumente,
Verträge, Schriften an, über die Prozessvertretung bis zur Organisierung
der nationalen und internationalen Schiedsverfahren hin.


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Einen
wesentlichen Teil der Aktivität jeder Rechtsberaterkanzlei,
so auch unserer, macht die Vertretung der Parteien bei verschiedenartigen
Verfahren – strittigen und unstrittigen, Zivil-, Verwaltungs-,
Finanzstrafverfahren usw. aus.
In den letzten Jahren nimmt die Tendenz zu, die Streitigkeiten
im Wege der Verhandlungen, Mediationen und vor allem der
Schiedsgerichtsbarkeit zu lösen. Die letzte spielt eine
bedeutende Rolle bei der Beilegung von internationalen Streitigkeiten. |
Die Kanzlei bietet die Hilfe
und die Vertretung bei allen Arten des Rechtsverfahrens und verspricht
aufgrund von bisher erworbener Erfahrung eine sachkundige Beratung.


Den Gegenstand der täglichen
beruflichen Praxis unserer Kanzlei bilden Vorschriften, die die
Gründung und Tätigkeit der Handelsgesellschaften regulieren. Wir
bieten die Bedienung privater Gesellschaften, die allein nach
dem Handelsgesetzbuch handeln, als auch Gesellschaften, die den
besonderen Regelungen unterstehen (umgebildete staatliche Unternehmen,
Gesellschaften mit Beteiligung der territorialen Selbstverwaltungseinheiten,
Organisationen der Wiedergewinnung elektrischer und elektronischer
Geräte, Abteilungen von ausländischen Unternehmen und andere).
Rechtshilfe leisten wir bei
der Gründung, Änderung, Verschmelzung, Aufteilung, Umbildung der
Gesellschaften, sowie bei der Koordination der Tätigkeiten oder
Umbildung von verbundenen Gesellschaften und Kollektiven von dominierenden
und abhängigen Gesellschaften, wie auch Gesellschaften mit Sitz
in verschiedenen EU-Ländern. Wir klären die Folgen der bestehenden
Regelungen in den Gesellschaftsverträgen und Statuten auf, schlagen
Konstruktionslösungen, die den Bedürfnissen strategischer Investoren
entsprechen, vor (u.a. private equity), mit Rücksicht auf die
laufenden Interpretationstendenzen in den Registergerichten. Wir
versichern eine optimale Zusammenarbeit mit den Notarkanzleien.


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Unternehmer
und Institutionen, für die täglich viele Personen arbeiten,
brauchen eine wirksame Organisation der Arbeit und eine
vernünftige (auch finanzielle) Beschäftigungspolitik. Personen,
die von ihrer Hand Arbeit leben, brauchen geordnete Rechtsverhältnisse
mit den Arbeitgebern so, die ihnen die Sicherheit und Beteiligung
an ökonomischen Ergebnissen ihrer Tätigkeit gewährleisten.
Wir stehen den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern sowie
ihren Organisationen in schwierigen Situationen bei. |
Außer individuellen und kollektiven
Lösungen, gemäß den Vorschriften des Arbeitsgesetzbuches, helfen
wir optimale organisatorische und finanzielle zivilrechtliche
Verträge für den Managementkader zu schaffen, mit Rücksicht auf
die von den Finanzbehörden erlassene Auslegung und Rechtsprechung
der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Wir helfen beim Verfassen der
Arbeits- oder anderer Verträge, die die Beschäftigung regulieren
und bei der Erschaffung von Dokumentenmustern aus dem Arbeitsrechtsbereich,
mit Beachtung des beim Arbeitgeber festgelegten Qualitätsleitungssystems.
Wir bereiten Arbeits- und Gehaltsordnungen mit Dokumenten vor,
die erlauben, sie vorschriftengemäß ins Leben rufen zu können.
Im Falle eines Prozesses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
beurteilen wir den Rechtsstand und vertreten die streitenden Parteien
in Prozessen aus dem Arbeitsrechtsbereich (sowohl Arbeitgeber,
als auch Arbeitnehmer). Wir helfen auch bei Verhandlungen.


Ein großer Teil von Vorschriften,
die den Immobilienhandel und die Bauanlagen betreffen, scheint
ein Netz von Hindernissen zu sein, die man ohne Rechtshilfe nicht
bekämpfen kann. Für die Development- und Bauunternehmer ist die
Überwindung solcher Barrieren eine gewöhnliche Aufgabe, aber meistens
bedeutet es, dass sie ständig von einer professionellen Rechtshilfe
Gebrauch machen.
Wir leisten Rechtsberatung
bei Verhandlungen, Erstellung und Auslegung von Verträgen, die
Projektarbeiten, Bauherrvertretung, Bauarbeiten und selbständige
Ausübung von diversen Funktionen beim Bau betreffen. Wir helfen
bei der Vorbereitung von Bauanlagen, d.h. bei Anwendung der Immobilienwirtschaftsvorschriften,
Raumordnung, Baurecht, Geologie- und Bergrecht, Energierecht,
Wasserrecht, Regulationen, die den Agrargrundschutz anbelangen,
Umweltschutz, Öffentliche Straßen, Gemeinschaftswasserversorgung
und Gemeinschaftsabwasserentsorgung usw. Wir bereiten Verträge
für Unternehmer und Vereinbarungen für Verbraucher vor. Wir unterstützen
die Makler beim Immobilienhandel und die Immobilienverwalter.
Wir leisten unsere Dienstleistungen auch für die Unternehmer die
sowohl Wohnanlagen, als auch Industriehallen oder andere kommerzielle
Objekte bauen. Wir erschaffen komplexe Verzeichnisse von Musterverträgen,
welche die Regelungen für Kunden, Hauptunternehmer, Subunternehmer
und Baubegleitexperten berücksichtigen.
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